Wie sind die Zuzahlungen geregelt?

Mit Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) zum 1.1.2004 wurde die gesetzliche Zuzahlung neu geregelt.

Zu Beginn jedes neuen Jahres sind alle Versicherten so lange zuzahlungspflichtig, bis sie die so genannte Belastungsgrenze erreicht haben (jährliche Eigenbeteiligung des Versicherten von 2% seines Bruttoeinkommens bzw. 1% des Bruttoeinkommens bei chronisch Kranken).
 
Nach Erreichen dieser Grenze kann von der Krankenkasse eine Befreiungsbescheinigung für den Rest des Kalenderjahres ausgestellt werden.
 
Zu beachten ist hierbei,  dass eine Befreiung  immer erst ab dem Ausstellungsdatum der Befreiungsbescheinigung gilt und nur bis Ende des jeweiligen Jahres Gültigkeit hat.
 
Da Heilmittelbehandlungen vom Gesetzgeber nicht als Therapie verstanden werden, sondern jede einzelne Behandlung für sich betrachtet wird, müssen Sie weiterhin beachten, dass für jede in Anspruch genommene Behandlung eine 10%ige  Zuzahlung geleistet werden muss.
Sammeln Sie deshalb in jedem neuen Jahr alle Zuzahlungsbelege und legen diese nach Erreichen der genannten Belastungsgrenze bei der Krankenkasse vor, damit Sie für den Rest des Jahres wieder von den Zuzahlungen befreit werden

Was ist ein ambulanter Pflegedienst?

Sie helfen beim Anziehen, Duschen und im Haushalt: Ambulante Pflegedienste machen es möglich, dass auch Menschen, die regelmäßig Hilfe im Alltag brauchen, zu Hause bleiben können. Es gibt private Anbieter und Angebote der Wohlfahrtsverbände.

Was ist Urlaubs- bzw. Verhinderungspflege?

Der Begriff Verhinderungspflege umfasst eine Leistung aus dem Pflegebereich, welche der häuslichen Pflege zugeordnet ist. Wird ein pflegebedürftiger Mensch durch seine Angehörigen, Freunde oder Verwandten zu Hause versorgt, gibt es für die pflegende Person die Möglichkeit der Verhinderungspflege.

Was versteht man unter häusliche Pflege?

Häusliche Pflege bezeichnet die pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen außerhalb von teil- oder vollstationären Einrichtungen in ihrer häuslichen Umgebung.

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Frau Anni Falk


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