Was ist Behandlungspflege?
Als Behandlungspflege oder seltener Spezielle Pflege werden in der Sozialgesetzgebung Tätigkeiten verstanden, die auf ärztliche Anordnung durch Pflegekräfte aus dem Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege, der Kinderkrankenpflege, und der Altenpflege erbracht werden.
Diese Aufgaben umfassen unter anderem Wundversorgung, Verbandwechsel, Medikamentengabe, Blutdruck- und Blutzuckermessung und die ärztliche Assistenz.
Die „Behandlungspflege“ kann sowohl stationär wie auch ambulant erfolgen.
Im Gegensatz dazu werden alle pflegerischen Tätigkeiten, die der grundlegenden Versorgung des Pflegebedürftigen dienen, beispielsweise die Körperpflege, als Grundpflege oder direkte Pflege bezeichnet.
Leistungen der Behandlungspflege
In der Richtlinie über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege werden als verordnungs- und genehmigungsfähige Leistungen der Behandlungspflege folgende Tätigkeiten genannt:
- Absaugen der oberen Luftwege; Bronchialtoilette
- Blutdruckmessung
- Blutzuckermessung
- Insulininjektionen
- Dekubitusbehandlung
- Überprüfen und Versorgen von Drainagen
- Unterstützung der Stuhlausscheidung mittels Einlauf (Klistier, Klysma)
- Flüssigkeitsbilanzierung
- subkutane Infusionen
- Inhalationen
- subkutane und intramuskuläre Injektionen
- Versorgung eines suprapubischen Katheters
- Katheterisierung der Harnblase zur Ableitung des Urins
- spezielle Krankenbeobachtung
- Richten und Verabreichen von Medikamenten
- Portversorgung, parenterale Ernährung
- Versorgung einer Perkutanen endoskopischen Gastrostomie (PEG)
- Stomabehandlung
- Wechseln und Pflege von Trachealkanülen
- Pflege eines zentralen Venenkatheters (ZVK)
- Anlegen und Wechseln von Wundverbänden oder stützenden und stabilisierenden Verbänden
- Anlegen oder Abnehmen eines Kompressionsverbandes
- An- oder Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
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