Was bedeutet Urlaubs- bzw. Verhinderungspflege?



Damit auch Ihren Angehörigen ein Urlaub ermöglicht werden kann, können wir gern Ihre Pflege im Rahmen der Verhinderungspflege für eine bestimmte Zeit übernehmen.

Pflegepersonen (Angehörige, Freunde, Nachbarn) die Pflegebedürftige versorgen, stehen sehr oft vor dem Problem, dass sie Ihre eigenen Termine (Arzt, Friseur, Urlaub) auf Grund der Pflegesituation nicht wahrnehmen können.

Der Gesetzgeber hat für solche Fälle Unterstützungsmöglichkeiten geschaffen.

Unsere Hauskrankenpflege kann Ihnen durch stundenweisen Einsatz unserer Pflegefachkräfte, ganz nach Ihren Bedürfnissen helfen.

Die Kosten für diese Leistungen werden von Ihrer Pflegeversicherung zusätzlich übernommen und beeinträchtigen nicht die Höhe Ihres Pflegegeldes.



Pflegedienst Fürstenwalde

Voraussetzungen dafür sind:

  1. Der Pflegebedürftige lebt in der Häuslichkeit
  2. Er hat mindestens den Pflegegrad 2 (seit dem 01. Januar 2017)
  3. Vor Inanspruchnahme der 1. Verhinderungspflege hat der Pflegebedürftige eine Wartezeit von 6 Monaten ab Gewährung der Pflegestufe
  4. Pro Jahr können bis zu 6 Wochen Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Dafür stehen bestimmte Budgets von der Pflegekasse bereit
  5. Der vorherige Antrag bei Ihrer Pflegekasse ist notwendig.
  6. Die Abrechnung erfolgt direkt durch uns mit der Pflegekasse

 





 

Pflegedienst Fürstenwalde


Haben Sie Fragen rund um das Thema Urlaubs- bzw. Verhinderungspflege?

Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf...


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